Fachanwältin für Familienrecht

 

Seit 2003 bin ich ausschließlich in den Rechtsgebieten des Erb- und Familienrechts tätig und bilde mich in diesen Bereichen stetig fort. Bereits seit 2006 führe ich aufgrund nachgewiesener Spezialkenntnisse den Titel "Fachanwalt für Familienrecht".

Die konsequente Beschränkung meiner jahrelangen Tätigkeit auf die Bereiche des Erbrechts und des Familienrechts haben mich zur Spezialistin in diesen Rechtsgebieten gemacht.

Sie erachten Ihre Ehe für gescheitert? Ich berate Sie fachkundig zur Trennung und Scheidung vom Ehepartner oder Lebenspartner der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung begleite ich Sie.  Bei Streit um die elterliche Sorge, den Aufenthalt, den Unterhalt oder den Umgang mit den Kindern vertrete ich Sie engagiert und kompetent in allen Fragen des Familienrechts. Bei der anstehenden Vermögensauseinandersetzung achte ich darauf, dass ein ausgewogenes und faires Ergebnis für Sie erzielt wird.


aktuelle Unterhaltsbeträge (Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle)

Stand 01.01.2022