Fachanwältin für Erbrecht
Seit meiner Anwaltszulassung im Jahre 2003 bin ich ausschließlich in den Rechtsgebieten des Erbrechts und des Familienrechts tätig. Ich habe mich im Interesse meiner Mandanten dafür entschieden, konsequent und spezialisiert Mandate allein aus diesen Rechtsgebieten anzunehmen.
Im Jahr 2009 erhielt ich den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" verliehen. Ich bin Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Die Ziele und Erwartungen meiner Mandanten stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Ihre Beweggründe im familiären Beziehungsgeflecht muss ich verstehen, um das persönliche Ziel meiner Mandanten so schonend wie möglich zu erreichen. Mein Anspruch ist es, meine Mandanten durch bestmögliche Beratung und Vertretung, Erreichbarkeit und Verlässlichkeit zu überzeugen und Vertrauen dauerhaft zu gewinnen.
Die konsequente Beschränkung meiner jahrelangen Tätigkeit auf die Bereiche des Erbrechts und des Familienrechts haben mich zur Spezialistin in diesen Rechtsgebieten gemacht.
Ich berate im Vorsorgefall, wenn ein Testament errichtet und Gestaltungsmöglichkeiten fachkundig erörtert werden sollen und selbstverständlich vertrete ich meine Mandanten im eingetretenen Erbfall. Ich helfe bei der Erbauseinandersetzung unter Miterben, bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung oder als Bedachter eines Vermächtnisses.